Ökokonten
Rechtliche Grundlagen zu Ökokonten finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und in der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV).
Baurechtliche Ökokonten helfen Gemeinden, geeignete Ausgleichsflächen für kommunale Planungen zu bevorraten. Genehmigungsprozesse können dadurch meist verkürzt werden.
Naturschutzrechtliche Ökokonten sind für Maßnahmen im Außenbereich anwendbar.
Wir unterstützen gewerbliche und private Ökokontobetreiber bei der Flächenauswahl, Bewertung und Entwicklung von
anerkennungsfähigen Maßnahmen.
Forstbetrieb Pegnitz
Erfassung des Ausgangszustandes, Abgrenzung, Beschreibung von Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für mehrere Teilflächen
Zeitraum: 2020
Privates Ökokonto Hofmann
Erfassung des Ausgangszustandes, Abgrenzung, Beschreibung von Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für eine Fläche
Zeitraum: 2019
Privates Ökokonto Murrmann
Erfassung des Ausgangszustandes, Abgrenzung, Beschreibung von Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für
13 Einzelflächen
Zeitraum: 2018