Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wird gemäß § 17 BNatSchG der Landschaftspflegerische Begleitplan aufgestellt. Der LBP hat die Aufgabe, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu erfassen, darzustellen und zu bewerten. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie zu Ausgleich und Ersatz geplant, die in Text und Plänen dargestellt werden.
Die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich erfolgt nach den jeweiligen bundeslandspezifischen Verordnungen. In Bayern wird die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) angewendet.
Unsere Leistungen umfassen alle Arbeitsschritte und Inhalte eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes:
Umbau und Erweiterung der Villa Hornschuch bei Mainleus
2020 bis 2021
Ausbau der Kreisstraße BA 13
zwischen Kalteneggolsfeld und Heiligenstadt i. Ofr.
2019 bis 2020