Wir erstellen Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortüberprüfung von Vorhaben z. B. im
Für bestimmte umweltrelevante Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die rechtliche Grundlage zur Durchführung einer UVP liefert das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Anhang des Gesetzes ist eine Liste der Projekte aufgeführt, für die eine UVP durchzuführen ist.
Die UVP hat das Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Dabei werden die Schutzgüter
sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern betrachtet.
Umweltverträglichkeitsstudie für den Neubau einer PWC-Anlage an der A9, Trockau (Landkreis Bayreuth)