Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben und an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind die Auswirkungen sowohl auf die europarechtlich als auch auf die nationalrechtlich geschützten Arten zu prüfen. Es darf nicht gegen die Verbote des Artenschutzrechts (insbes. § 44 BNatSchG) verstoßen werden.
Diese Prüfung wird in Bayern als spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung – saP – bezeichnet.
Erforderlich dazu sind eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der von dem Vorhaben betroffenen Tierarten und ihrer Lebensräume.
Unsere Leistungen umfassen alle erforderlichen Schritte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung: