Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

 

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben und an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind die Auswirkungen sowohl auf die europarechtlich als auch auf die nationalrechtlich geschützten Arten zu prüfen. Es darf nicht gegen die Verbote des Artenschutzrechts (insbes. § 44 BNatSchG) verstoßen werden.

 

Diese Prüfung wird in Bayern als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – saP – bezeichnet.
Erforderlich dazu sind eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der von dem Vorhaben betroffenen Tierarten und ihrer Lebensräume.

 

Unsere Leistungen umfassen alle erforderlichen Schritte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung:

  • Abstimmen des erforderlichen Untersuchungsaufwandes
  • Organisation und Auswertung der Kartierungen
  • Ermittlung der prüfungsrelevanten Arten (einschließlich Habitatstrukturen) und Einschätzung ihrer vorhabensspezifischen Betroffenheit
  • Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
  • Planung notwendiger Vermeidungsmaßnahmen und ggf. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  • ggf. Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen bei Verbotstatbeständen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG